Die Ausgabe und Rücknahme

  • Ausgabe und Rücknahme der Banknoten erfolgen über das Kassenstellennetz der SNB. Dieses Netz umfasst zwei eigene Bankstellen (Sitze Bern und Zürich) und 13 Agenturen.

    Die beiden eigenen Bankstellen bilden die grössten Einheiten zur Versorgung der Schweiz mit Bargeld. Sie verfügen über Verarbeitungs- und Lagerkapazitäten und sind für die Bargeldversorgung in den jeweiligen Regionen zuständig. Ihnen obliegt auch die Betreuung der unterstellten Agenturen.

    Die Agenturen sind Kassenstellen, die im Auftrag der SNB von Kantonalbanken geführt werden. Sie sind für die Ausgabe und die Rücknahme von Bargeld vor Ort zuständig und haben - im Gegensatz zu den beiden Bankstellen der SNB - beschränkte Verarbeitungskapazitäten und Lagermöglichkeiten.

    Einlieferungs- und Bezugsbestimmungen für Girokontoinhaber

    Gestützt auf das Bundesgesetz über die Währung und die Zahlungsmittel (WZG) gelten im Verkehr von Girokontoinhabern mit der Schweizerischen Nationalbank folgende Einlieferungs- und Bezugsbestimmungen für Banknoten:

  • Ein Kunde kann bei der SNB nicht gleichzeitig als Anbieter und Nachfrager desselben Notenabschnittes auftreten. Er kann also beispielsweise nicht gleichzeitig 100er-Noten zurückgeben und neu beziehen. Damit erzwingt die SNB von den Kunden eine Vorsortierung. Der Kunde soll die bei ihm eingegangenen Noten derselben Stückelung wieder ausgeben und nur den Überschuss der SNB abliefern. Mit dieser Regelung wird verhindert, dass Kunden die für eigene Bedürfnisse notwendige Sortierarbeit auf die SNB abwälzen. Einige Kunden haben diese Vorsortierung Bargeldverarbeitungsfirmen übertragen.

  • Im Jahr 2023 wurden 252,4 Mio. Noten ausgegeben und 257,9 Mio. Noten zurückgenommen. Bei einem durchschnittlichen Notenumlauf von 519,0 Mio. Noten kam eine Note im Jahr 2023 also weniger als 1-mal zur SNB zurück, was unter dem längerfristigen Durchschnitt von 1,2 liegt. Die nachstehende Abbildung zeigt, dass die jährlichen Rückflüsse je nach Notenabschnitt unterschiedlich sind.

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